Bauleitung ist eine wesentliche Leistung zur Qualitätssicherung des Bauablaufprozesses und der Bauausführung. Nach Landesbauordnung Schleswig-Holstein §54 hat der Bauherr eine geignete Bauüberwachung für sein Bauprojekt einzurichten. Der Bauleiter hat dafür zu sorgen (s. Landesbauordnung Schleswig-Holstein §57), dass das Bauvorhaben im Rahmen der Baugenehmigung und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften errichtet wird. Der Bauleiter hat auch für die Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen. Dieser Bauleiter muss, seinen Aufgaben auf der betreffenden Baustelle entsprechnend, über eine ausreichende Sachkunde und Erfahrung verfügen. Welche Bauüberwachungspflichten ein Bauleiter auf einer Baustelle und gegenüber seinem Auftraggebeber hat, ist vertraglich zu vereinbaren. Zur Festlegung der Bauleiterpflichten kann hilfsweise die HOAI und die Landesbauordnung Schleswig-Holstein als Grundlage herangezogen werden.
Die Bauleitungsaufgaben sind sehr vielfälltig. Optimalerweise beginnt ein Bauleiter mit seiner Tätigkeit nach Vorliegen einer Planung. Entsprechend der vorliegenden Planung werden die einzelnen hadwerklich notwendigen Ausführungsarbeiten und die dazugehörigen Bauteile detailliert in Leistungsverzeichnissen beschrieben und als Angebotsanfrage an für den ausgeschriebenen Bereich spezialisierte Firmen versandt. Die eingehenden Angabote werden ausgewertet, technisch gleichgestellt und mit einer Vergabeempfehlung an den Bauherrn übergeben. In dem Zusammenhang werden die Angebote von der Bauleitung mit der ursprünglich erstellten Kostenschätzung/- berechnung abgeglichen und ergeben, nach Vorliegen aller Angebote, idealerweise die voraussichtliche Abrechnungssumme des Bauprojektes. Nach Beauftragung der erforderlichen Baufirmen sorgt der Bauleiter dafür, dass die ausführenden Baufirmen zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Reihenfolge (Koordination der Bauarbeiten) auf der Baustelle die beauftragten Bauleistungen ausführen.
Bei größeren Baustellen werden die Pflichten der Bauleitung in der Position eines Bauoberleiters gebündelt, der dann die einzelnen Bauleiter koordiniert, für den technischen und/oder termingerechten Ablauf der Baustelle verantwortlich ist und gegenüber dem Bauherrn oder Projektleiter über den Stand der Baustelle berichtet.
Die Position eines Projektleiters ist insbesondere bei großen und komplexen Baustellen erforderlich, bei denen es mehrere oder institutionelle Bauherren gibt. Der Projektleiter übernimmt in dem Falle entsprechend seiner Beauftragung (Pflichtenheft) und Vollmachten auch Teilaufgaben eines Bauherren nach Landesbauordnung und im Rahmen der vereinbarten Aufgaben auch die Verantwortung für das Gesamtergebnis der Baustelle.
Unser Büro ist seit 1995 bei vielen Großprojekten engagiert gewesen. Herr Schneider hat an vielen größeren Bauprojekten Bauleitungsaufgaben wahrgenommen. Herr Schneider hat Ausschreibungen angefertigt und teilweise in Zusammenarbeit mit einem Baukaufmann die ausgeschriebene Bauleistung an geeignete Baufirmen vergeben. Als Planungskoordinator und Mieterkoordinator hatte Herr Schneider an der Errichtung mehrerer Einkaufszentren mitgewirkt. In den letzten Jahren war Herr Schneider für die ECE aus Hamburg als Projektleiter und für die Metro Properties als Bauoberleiter tätig.
Durch die langjähige Erfahrung hat unser Büro eine große Baukompetenz erworben. Wir sind ein starker Partner für Bauleitungs- und Projektleitungsaufgaben. Wir übernehmen die Kosten-, Termin- und Qualitätskontrolle für Bauaufgaben bis zu ca. 25 Mio € Baukosten. Gerne stehen wir auch für Teilaufgaben bei größeren Projekten zur Verfügung.
Auftragg. / Bauherr: Metro Properties
Auftragg. / Bauherr: ECE
Auftragg. / Bauherr: KUBUS Architekten / Metro Group
Auftragg. / Bauherr: Aug. Prien, Bremen / Stadt Papenburg
Auftragg. / Bauherr: Srabag/BMTI
Auftragg. / Bauherr: ARGE Space Park / SP Development
Auftragg. / Bauherr: Strabag/ACC