Als Sachverständige werden öffentlich bestellt und vereidigt Personen mit besonderer Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet. Entsprechnend den Standesregeln für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist der Sachverständige unabhängig und unparteiisch, also neutral. Auf deren Gutachten können sich auch Dritte verlassen. Sie erhalten Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit.