Unsere Privat- und Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten

Herr Dipl.-Ing. Artur Schneider wurde 2015 von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Gebiet des Hochbaus für die Sachgebiete Planung von Hochbauten und Bauüberwachung.

Als Sachverständige werden öffentlich bestellt und vereidigt Personen mit besonderer Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet. Entsprechnend den Standesregeln für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist der Sachverständige unabhängig und unparteiisch, also neutral. Auf deren Gutachten können sich auch Dritte verlassen. Sie erhalten Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit.

Was bedeutet: Öffentlich bestellt und vereidigt?

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Ihre Arbeit steht unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft, in dem Falle der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein. Entsprechend dieser Aufsichtsregeln, sind die ö.b.u.v. Sachverständigen verpflichtet, sich durch ständige Weiterbildung in einem definierten Mindestumfang (z. Z. 40 Seminarstunden im Jahr) über die technische Entwicklung in Ihrem Fachgebiet auf dem Laufenden zu halten.
 
Herr Dipl.-Ing. Artur Schneider hat seit 2010 eine Vielzahl von Gerichtsgutachten und Privatgutachten zu verschiedenen Themen des Bauens erstellt, z. B. Fenster, Fliesen, Abdichtung, Dachdeckung, Bauen ohne Baugenehmigung, Sanierung und Sanierungskosten usw. Herr Artur Schneider ist Ihr Ansprechparter, wenn Sie einen kompetenten und neutralen Bausachverständigen suchen.